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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete wie z.B. das Dienstvertragsrecht für Geschäftsführer. Auf diesem Fachgebiet konzentrieren wir uns auf die Beratung und Vertretung von ArbeitnehmerInnen und Betriebsräten, Geschäftsführern sowie mittelständischen Unternehmen und Einzelunternehmern. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und Kompetenzen im Arbeitsrecht. Durch regelmäßige Weiterbildungen sind wir immer über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert. Dies ist die Basis für unsere erfolgreiche Tätigkeit. |
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